Institut für Sexualwissenschaft (1919-1933)eine Online-Ausstellung der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft

Eugenik

Weitverbreitet um die Jahrhundertwende ist der Glaube an den Niedergang der Menschheit durch “Entartung” und “Degeneration”. Vor allem die Popularisierung des Sozialdarwinismus durch Ernst Haeckel in Deutschland führt zusammen mit dem Natur- und Fortschrittsglauben zu der Ansicht, die Menschheit “hinaufpflanzen” zu können, indem sich nur die “gesunden” und “gesellschaftlich wertvollen” Menschen fortpflanzen, während es den “entarteten” Menschen nahegelegt wird, auf Nachkommen zu verzichten: Eugenik, die Lehre von der “guten” Erbveranlagung. Im Gegensatz zu einer Zwangsberatung wie sie vom Reichsgesundheitsrat 1920 gefordert wird, fördern die Sexualreformbewegungen freiwillige Eheberatung und die Verbreitung von Verhütungsmitteln und -methoden 1 .

Eugenisches Gedankengut wird von den SexualreformerInnen als in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung stehend begriffen: abgelehnt wird die Bewertung von “Rassen” als “minder- oder höherwertig”; äußerst umstritten sind Zwangsmaßnahmen gegenüber nicht “Einsichtsfähigen”. Homosexuellen wird auch im Institut dringend von Ehe und Zeugung abgeraten, da ihre Kinder überdurchschnittlich “entartet” seien.

Das 1933 verabschiedete, in den Auswirkungen seiner Zwangsmaßnahmen bereits erkennbare “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” kommentiert Hirschfeld 1934 mit den Worten: “ob zum Wohle der Bevölkerung Deutschlands, kann erst die Zukunft lehren.”

Dokument: Resolution zur Geburtenregelung – auf dem Kongreß der Weltliga für Sexualreform 1928 in Kopenhagen verabschiedet
(W.L.S.R. Kongreßbericht 1928, Leipzig 1929, S.227)

RESOLUTION: GEBRURTENREGELUN
1) Die Liga betrachtet die Geburtenregelung als ein Mittel, die Nachkommenschaft entsprechend den ökonomischen, physischen und psychischen Kräften der Eltern und ihrer Kinder zu beschränken.
2) Die Liga betrachtet Geburtenregelung ferner als ein Mittel, ungeeignete Ehepaare freiwillig von der Zeugung zurücktreten zu lassen.
3) Von jedem weltanschaulichen Standpunkt muss das neue Leben im gesunde Kinde bejaht werden. Das gesund geborene Kind kann aber nur unter ausreichenden ökonomischen Bedingung gesund bleiben und am leben erhalten werden.
4) Zur Durchführung der Geburtenregelung ist ein Netz von Beratungsstellen in Städten und Landgemeinden zu schaffen, in denen jedermann Beratung und Ausgabe der geeigneten Mittel, gegebenenfalls unter Mitwirkung der Träger der sozialen Versicherungseinrichtungen, erhalten soll. Gleichzeitig sollen diese Stellen sich Kenntnis über die jeweils besten Mittel der Verhütung verschaffen und laufend die Ärzteschaft über die neuesten und besten Methoden unterrichten.
5) Die gynäkologische Ausbildung der Studierenden der Medizin erfordert einen Ausbau im Sinne eingehender Belehrung über die zeitgemässe Technik der Geburtenregelung.
6) Die Liga steht auf dem grundsätzlichen Standpunkt, dass gemäss der an anderer Stelle ausgesprochen Bejahung der Mutterschaft die Unterbrechung der Schwangerschaft stets nur als eine unter bestimmten medizinischen, sozialen und eugenischen Bedingungen erforderliche Notstandsmassnahme ausgeführt werden darf. Die Liga erblickt in einer vernünftigen Geburtenregelung (Schwangerschaftsverhütung) ein wirksames Vorbeugemittel gegen diese Notstandsmassnahme, für die sie Straffreiheit fordert. Die Liga lehnt die Unterbrechung der Schwangerschaft durch Unberufene ab.
gez. Brupbacher. Haire. Riese.

Eugenik
Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft

Eugenik

Weitverbreitet um die Jahrhundertwende ist der Glaube an den Niedergang der Menschheit durch “Entartung” und “Degeneration”. Vor allem die Popularisierung des Sozialdarwinismus durch Ernst Haeckel in Deutschland führt zusammen mit dem Natur- und Fortschrittsglauben zu der Ansicht, die Menschheit “hinaufpflanzen” zu können, indem sich nur die “gesunden” und “gesellschaftlich wertvollen” Menschen fortpflanzen, während es den “entarteten” Menschen nahegelegt wird, auf Nachkommen zu verzichten: Eugenik, die Lehre von der “guten” Erbveranlagung. Im Gegensatz zu einer Zwangsberatung wie sie vom Reichsgesundheitsrat 1920 gefordert wird, fördern die Sexualreformbewegungen freiwillige Eheberatung und die Verbreitung von Verhütungsmitteln und -methoden 1 .

Eugenisches Gedankengut wird von den SexualreformerInnen als in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung stehend begriffen: abgelehnt wird die Bewertung von “Rassen” als “minder- oder höherwertig”; äußerst umstritten sind Zwangsmaßnahmen gegenüber nicht “Einsichtsfähigen”. Homosexuellen wird auch im Institut dringend von Ehe und Zeugung abgeraten, da ihre Kinder überdurchschnittlich “entartet” seien.

Das 1933 verabschiedete, in den Auswirkungen seiner Zwangsmaßnahmen bereits erkennbare “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” kommentiert Hirschfeld 1934 mit den Worten: “ob zum Wohle der Bevölkerung Deutschlands, kann erst die Zukunft lehren.”

Dokument: Resolution zur Geburtenregelung – auf dem Kongreß der Weltliga für Sexualreform 1928 in Kopenhagen verabschiedet
(W.L.S.R. Kongreßbericht 1928, Leipzig 1929, S.227)

RESOLUTION: GEBRURTENREGELUN
1) Die Liga betrachtet die Geburtenregelung als ein Mittel, die Nachkommenschaft entsprechend den ökonomischen, physischen und psychischen Kräften der Eltern und ihrer Kinder zu beschränken.
2) Die Liga betrachtet Geburtenregelung ferner als ein Mittel, ungeeignete Ehepaare freiwillig von der Zeugung zurücktreten zu lassen.
3) Von jedem weltanschaulichen Standpunkt muss das neue Leben im gesunde Kinde bejaht werden. Das gesund geborene Kind kann aber nur unter ausreichenden ökonomischen Bedingung gesund bleiben und am leben erhalten werden.
4) Zur Durchführung der Geburtenregelung ist ein Netz von Beratungsstellen in Städten und Landgemeinden zu schaffen, in denen jedermann Beratung und Ausgabe der geeigneten Mittel, gegebenenfalls unter Mitwirkung der Träger der sozialen Versicherungseinrichtungen, erhalten soll. Gleichzeitig sollen diese Stellen sich Kenntnis über die jeweils besten Mittel der Verhütung verschaffen und laufend die Ärzteschaft über die neuesten und besten Methoden unterrichten.
5) Die gynäkologische Ausbildung der Studierenden der Medizin erfordert einen Ausbau im Sinne eingehender Belehrung über die zeitgemässe Technik der Geburtenregelung.
6) Die Liga steht auf dem grundsätzlichen Standpunkt, dass gemäss der an anderer Stelle ausgesprochen Bejahung der Mutterschaft die Unterbrechung der Schwangerschaft stets nur als eine unter bestimmten medizinischen, sozialen und eugenischen Bedingungen erforderliche Notstandsmassnahme ausgeführt werden darf. Die Liga erblickt in einer vernünftigen Geburtenregelung (Schwangerschaftsverhütung) ein wirksames Vorbeugemittel gegen diese Notstandsmassnahme, für die sie Straffreiheit fordert. Die Liga lehnt die Unterbrechung der Schwangerschaft durch Unberufene ab.
gez. Brupbacher. Haire. Riese.