Adam-Werner von Massow, Dr. jur., Rechtsanwalt
Zur Biografie
Bislang haben sich nur wenige Angaben zur Identität und zum Lebensweg des Rechtsanwalts „Dr. jur. A. W. von Massow“ ermitteln lassen, der in Humanitas nur einen Beitrag veröffentlichte. Offenbar handelte es sich um Adam-Werner von Massow, der am 22. Juni 1922 unter dem Titel „Der Besitzwechsel während der Ersitzungszeit, nach römischem, gemeinem und bürgerlichem Recht“ seine staatswissenschaftliche Dissertation an der Universität in Greifswald vorgelegt hatte.
Adam-Werner von Massov wurde am 30. Oktober 1901 als Sohn eines Oberleutnants und dessen Frau in Gnesen (heute Gniezno, Polen) geboren, besuchte die Gymnasien in Breslau (heute Wrocław, Polen), Königsberg (Kaliningrad), Allenstein (Olsztyn) und Potsdam und legte 1918 die Notreiferprüfung an der Ritterakademie in Brandenburg an der Havel ab. 1918 trat er in den Kriegsdienst im Garde Schützenbataillon ein, wurde nach einem kurzen Aufenthalt an der Westfront aber wieder aus diesem entlassen.
Adam-Werner von Massow studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Berlin, Rostock, Leipzig, Freiburg (im Breisgau) und Greifswald. 1939 war er als Rechtsanwalt in Stettin (heute Szczecin, Polen) tätig. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde 1954 in Hamburg gelöscht; die Gründe hierfür sind nach wie vor unbekannt.
Veröffentlichungen
Massow, A. W. von (1953): Das Fundament der Strafjustiz, in: Humanitas (Jg. 1), Nr. 6 (Dezember), S. 10-11.
Weitere Archivalien
Eintrag im Hamburgischen Justizverwaltungsblatt (HmbJVBL), 1954 (Jg. 28), Nr. 3, S. 28, online hier.
