Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft

Ludwig Fuld, Justizrat Dr. jur., Rechtsanwalt

geb. 22.12.1859 (Mainz) gest. 7.9.1935 (Nizza, Frankreich)

Zur Biografie

Ludwig Fuld studierte Rechtswissenschaft in Berlin, Heidelberg und Gießen und promovierte 1880 zum Thema „Einfluß der Lebensmittelpreise auf die Bewegung der strafbaren Handlungen”. Er war um 1884 am Amtsgericht in Bingen, am Landgericht in Mainz und am Oberlandesgericht Darmstadt tätig und bemühte sich ab 1885 vergeblich um die Übernahme in den diplomatischen Dienst. Um diese Zeit legte er auch eine Reihe von antisemitischen Schriften vor. 1891 wechselte Fuld als Justizrat in die Anwaltschaft. Er wurde als Syndikus wirtschaftlicher Organisationen und als Aufsichtsratsmitglied industrieller Werke im Rhein-Main-Gebiet tätig. Mit dem WhK dürfte er schon vor der Jahrhundertwende in Kontakt getreten sein. Zwischen 1899 und 1910 wird sein Name regelmäßig im Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen genannt.

Ludwig Fuld sprach sich frühzeitig für „das Recht jeder Person über sich ausschließlich verfügen zu können” aus, doch für Magnus Hirschfeld und das WhK dürfte er ein unbequemer Koalitionspartner gewesen sein. In einer Rezension zu Hirschfelds Vom Wesen der Liebe in der Hamburger Zeitschrift Soziale Medizin und Hygiene plädierte Fuld im Herbst 1906 für eine Heraufsetzung des gesetzlichen Schutzalters für männliche wie weibliche Personen, und ein halbes Jahr später behauptete er in derselben Zeitschrift, wenn die Aussichten auf eine Reform des § 175 RStGB mittlerweile ungünstiger geworden seien, sei das auch auf die „maßlosen Übertreibungen zurückzuführen […], in denen sich ein Teil der Homosexuellen und der homosexuellen Literatur erging und ergeht.” Ludwig Fuld wurde am 19. Oktober 1907 in das Obmännerkollegium des WhK gewählt, legte das Amt aber bereits Ende des Jahres wieder nieder. Sein Nachfolger wurde Friedrich Salomo Krauß (1859–1938).

Nachdem Fuld 1920 im Rahmen eines Strafprozesses als Verteidiger dem eingesetzten Untersuchungsrichter mit einer Anzeige gedroht hatte, soll 1933 ein ehrengerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet worden sein. Er entzog sich der Anklage, indem er sich aus der Anwaltsliste streichen ließ und ins Ausland ging. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft starb Ludwig Fuld am 7. September 1935 im französischen Nizza.

Weiterführende Literatur

Späth, Johannes (2017): Ludwig Fuld (1859–1935). In: Apel, Simon u. a. (Hrsg.): Biographisches Handbuch des Geistigen Eigentums. Tübingen: Mohr Siebeck, S. 96-99.

Ausschnitte von Besprechungen Ludwig Fulds in Soziale Medizin und Hygiene (Nr. 9/1906 und Nr. 2/1907) in den Monatsberichten des WhK vom 1.10.1906 (S. 182-183) und 1.4.1907 (S. 64-65).