Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft

Karl Siegfried Bader, Prof., Dr. jur., Rechtshistoriker

geb. 27.8.1905 (Waldau, Schwarzwald) gest. 13.9.1998 (Zürich, Schweiz)

Zur Biografie

vergrößern
Karl Siegfried Bader, 1996. Mit freundlicher Genehmigung des Heimatgeschichtlichen Arbeitskreises Elzach e.V.
Karl Siegfried Bader wurde am 27. August 1905 als Sohn eines Lehrers und dessen Ehefrau in Waldau im Schwarzwald geboren. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er im Raum Donaueschingen, wo er auch das Abitur ablegte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Wien, Heidelberg und Freiburg im Breisgau wurde er 1928 zum Doktor der Rechte promoviert. Er arbeitete einige Jahre im Justizdienst des Landes Baden, wurde aber 1933 infolge der politischen Veränderungen in Deutschland entlassen. Anschließend eröffnete er eine eigene Anwaltskanzlei in Freiburg, in der er sich unter anderem für rassisch und politisch Verfolgte des Nazi-Regimes engagierte.

1937 zog sich Karl Siegfried Bader von der Anwaltstätigkeit zurück und fungierte bis 1945 als Leiter des Fürstlich-Fürstenbergischen Archivs in Donaueschingen. 1942 habilitierte er sich in Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität in Freiburg. Da er bereits 1941 zum Militär einberufen worden war, trat er als Schreiber und Verteidiger vor Militärgerichten auf, bis er in amerikanische Kriegsgefangenschaft geriet.

Noch 1945 wurde er von den französischen Besatzungsbehörden zum Oberstaatsanwalt berufen und ein Jahr später zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Freiburg befördert. Hier machte er sich unter anderem im Zuge der Strafverfolgung von früheren NS-Tätern einen Namen. Aus Enttäuschung über die schwierigen Arbeitsbedingungen legte er jedoch schon 1951 sein Amt nieder und übernahm einen Lehrstuhl für Rechtsgeschichte an der Universität in Mainz. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität im schweizerischen Zürich, wo er bis zu seiner Emeritierung 1975 tätig blieb.

Ob Karl Siegfried Bader 1952 am Frankfurter ICSE-Kongress teilgenommen hat, ist fraglich. Während das International Committee for Sexual Equality (ICSE) im Vorfeld des Kongresses damit warb, dass Bader eingeladen worden war, wurde seine Name in den vorliegenden Artikeln über den Kongress nicht mehr erwähnt. Angekündigt wurde der Vortrag Baders im Periodical Newsletter zunächst für Sonntag, den 31. August 1952 – unter dem Titel „Die Problematik des Paragraph 175“. In der folgenden Ausgabe des ICSE-Newsletters hingegen wurden im Zusammenhang mit dem Vortragstitel die Namen „Dr. jur. Block oder Dr. Paul Haag“ genannt.

Weiterführende Literatur

Anonym (1952): Zweiter internationaler Kongress für sexuelle Gleichberechtigung in Frankfurt am Main, in: Periodical Newsletter, Nr. 6 (Juli 1952), S. 3.

Anonym (1952): Zweiter internationaler Kongress für sexuelle Gleichberechtigung Frankfurt am Main, in: Periodical Newsletter, [Nr. 7] (August 1952), S. 2.

Anzeige, in: Die Insel (der Freundschaft und Toleranz) 1952 (Jg. 2), Nr. 8 (August 1952), [S. 39].

Borgstedt, Angela (2009): Karl Siegfried Baders Anwaltstätigkeit in der NS-Diktatur, in: Schau-ins-Land, Nr. 128, S. 171-182.

Schott, Clausdieter (2002): Karl Siegfried Bader 1905–1998, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Nr. 119, S. 1-14.