Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V. Forschungsstelle zur Geschichte der Sexualwissenschaft

Aufruf zur Rehabilitierung von Dr. Hans Holbein

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Fotomontage: A. Zinn.

Seit der Reform des § 175 StGB sind fünfzig Jahre vergangen. Aus Anlass dieses Ereignisses fordern über fünfzig Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Rehabilitierung des thüringischen Juristen Dr. Hans Holbein (1864–1929). Die Unterzeichner des Aufrufs fordern das Land Thüringen, die Universität Jena und die Stadt Weimar auf, Dr. Hans Holbein zu rehabilitieren, das Vermögen der Holbein-Stiftung zu restituieren und es im Sinne des Stifters zu verwenden.

Initiatoren des Aufrufes sind Dr. Alexander Zinn (Universität Dresden), Prof. Dr. Rüdiger Lautmann (Universität Bremen) und Ralf Dose von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft von Christine Lieberknecht, Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen a. D.

Der Jurist Dr. Hans Holbein setzte sich zeit seines Lebens für die Rechte Homosexueller ein. Als Anwalt verteidigte er zahlreiche schwule Männer und engagierte sich für „die Bewegung gegen § 175“. Vor 100 Jahren, am 24. August 1919, begründete er die „Holbein-Stiftung“. Aus deren Vermögen sollte ein Lehrstuhl an der Universität Jena geschaffen werden, um insbesondere die Bi- und Homosexualität weiter zu erforschen. In seinem Testament setzte Holbein die Universität als Alleinerbin ein und verfügte, der Stiftung weitere 100.000 Mark zufließen zu lassen.

Doch die Uni Jena verweigerte nach Holbeins Tod im Jahr 1929 die Einrichtung des Lehrstuhls und schlug die Erbschaft aus, weil – so die Begründung – die Universität ansonsten „zu einem Sammelpunkt unerwünschter Elemente würde“. Das hinderte sie freilich nicht, sich das verbliebene Stiftungsvermögen nach 1933 im Zusammenspiel mit den NS-Machthabern anzueignen.

Konkret fordern die Unterstützer des Aufrufs: Die Wiederherstellung des geschändeten Grabmals von Dr. Hans Holbein auf dem Weimarer Friedhof mit der ursprünglichen Inschrift: „Hier ruht in Gott Dr. Hans Holbein, Anwalt des Rechts, Kämpfer für Freiheit des 3. Geschlechts”, die Restitution des Stiftungsvermögens und die Neugründung der Holbein-Stiftung zum Beispiel als Landesstiftung sowie die Einrichtung eines Forschungszentrums zu Geschichte und Gegenwart der Homosexualitäten an der Universität Jena.

Forschung zur Homosexualität

Jena – Dienstag, 14. Januar 2020, 18.00 bis 20.00 Uhr

Einladungskarte vorderseite

Der thüringische Jurist Dr. Hans Holbein (1864 bis 1929) war ein Mitstreiter des Sexualreformers Magnus Hirschfeld und setzte sich zeit seines Lebens für die Abschaffung des §175 StGB ein. 1919 stiftete er der Universität Jena 20.000 Mark, um einen Lehrstuhl zur Erforschung der Homosexualität einzurichten. In seinem Testament setzte Holbein die Universität Jena überdies als Alleinerbin ein und vergrößerte die Holbein-Stiftung um 100.000 Mark. Obwohl sie die erste Stiftung angenommen hatte, schlug die Universität das Erbe nach Holbeins Tod im Jahr 1929 aus, weil, so die Begründung, die Universität ansonsten »zu einem Sammelpunkt unerwünschter Elemente würde«. Holbeins Vermächtnis wurde nie verwirklicht.

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